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BGH-Urteil zu Abbruch lebenserhaltender Behandlung

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Als Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Sozialrecht und Anwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht bin ich insbesondere für die folgenden Mandanten da:

Im Medizinrecht:

  • für Unternehmen, die im Bereich der Heilbehandlung tätig sind, insbesondere:
    • Kliniken
    • Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten
    • Medizinische Versorgungszentren
    • Unternehmen im Bereich der Pflege
  • für Angehörige der Heilberufe, insbesondere:
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Tierärzte
    • Psychotherapeuten
    • Heilpraktiker
    • Physiotherapeuten
    • Pflegeberufe
    • Hebammen
    • Apotheker

Im Sozialrecht:

  • für Unternehmen mit Fragen rund um das Recht der Sozialabgaben (Betriebsprüfungen, Scheinselbständigkeit, Sozialversicherungsangelegenheiten Ihrer Mitarbeiter)

Im Arbeitsrecht:

  • für Unternehmen mit Fragen zu der Gestaltung von Arbeitsverträgen, zum laufenden Arbeitsverhältnis und zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses 

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