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Was muß ich zu einem Mandantengespräch mitbringen?
Wie viel kostet mich die anwaltliche Beratung und Vertretung?

 

Was muß ich zu einem Mandantengespräch mitbringen?

In der Regel gilt: Bringen Sie besser zu viel als zu wenig mit. Je mehr und je genauere Informationen ich habe, desto besser kann ich mir ein Bild von Ihrem Fall machen und umso erfolgreicher kann ich Sie vertreten.

Wie viel kostet die anwaltliche Beratung und Vertretung?

Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Anlaß für zahlreiche Änderungen dieses Gesetzes war es nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers, für Anwälte einen angemessenen Stundensatz zu gewährleisten, der ja allein eine qualifizierte Arbeit möglich macht.

Ähnlich wie etwa die Gebührenordnung für Ärzte ist die Systematik des RVG hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben. Sie führt darüber hinaus oft zu widersinnigen Ergebnissen: So würde ein Rechtsanwalt nach dem RVG dieselbe Vergütung erhalten, wenn er nur einen kurzen Schriftsatz entwirft, wie wenn er in demselben Verfahren viele umfangreiche Schriftsätze verfaßt, denen umfangreiche Besprechungen und Telefonate vorausgehen.

Sachgerechter und für beide Seiten angemessener ist daher die Abrechnung nach dem Zeitaufwand: Mein Stundensatz beträgt ab 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Gerne gebe ich Ihnen vor Durchführung eines Auftrags eine Einschätzung, wie viel Zeit ich für die Bearbeitung benötigen werde.

Bei höheren Streitwerten kommt auch eine Abrechnung nach dem Streitwert in Betracht. Für die Gestaltung von Verträgen können Pauschalen vereinbart werden.

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