Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Zulassungs- und Berufsrecht
Wenn Sie in eine Praxis eintreten, eine Praxis oder ein MVZ neu gründen oder Ihre Praxis verkaufen, benötigen Sie einen Vertrag, in dem alles wichtige im voraus bedacht wurde. Auch bei der Anstellung von Mitarbeitern in der Arztpraxis oder im Krankenhaus (insbesondere bei der Gestaltung des Chefarztvertrages) erspart ein gut gemachter Vertrag im nachhinein manche schwierige rechtliche Auseinandersetzung. Bei all diesen Vorgängen sind oft auch komplexe Fragen des Zulassungsrechts und des Berufsrechts zu berücksichtigen. Hierbei berate und begleite ich Sie umfassend und kompetent.