Das Medizinrecht umfaßt das Recht rund um die Heilberufe, also das Recht für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Tierärzte, Pflegeberufe, Hebammen, Heilpraktiker, Apotheker und Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Als Angehöriger eines Heilberufs ist es Ihnen das wichtigste, sich um die Gesundheit Ihrer Patienten zu kümmern. Dies wird Ihnen angesichts der starken Reglementierung gerade des Gesundheitswesens nicht immer leicht gemacht.
Um Ihnen hier "den Rücken frei zu halten", unterstütze ich Sie im Medizinrecht insbesondere in folgenden Bereichen:
Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Zulassungs- und Berufsrecht
Finanzierungsrecht (Honorarbescheide, Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung)
Haftungsrecht
Recht der Werbung (Heilmittelwerberecht)